Stiftungszweck

Stiftungszweck der Schweizerischen Stiftung Intensivmedizin

Stiftungszweck

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Möglichkeiten der Lebenserhaltung dank der technischen und medikamentösen Fortschritte in hohem Masse weiterentwickelt, und die Erwartungen an die Erfolgsaussichten sind entsprechend gestiegen. Dennoch sind intensivmedizinische Massnahmen in der Regel sowohl für den Patienten als auch für deren Angehörige sehr belastend und führen nicht in jedem Fall zur erhofften Wiederherstellung der Gesundheit. Im Gegenteil, viele ehemalige Intensivpatientinnen und -patienten weisen auch nach der Spitalentlassung eine erhöhte Sterblichkeit auf. Zudem können gesundheitliche Langzeiteinschränkungen- insbesondere das «Post-Intensive Care Syndrome»- die Lebensqualität erheblich belasten.
Um differenzierte Behandlungsziele zu definieren, die nicht allein auf das Überleben abzielen, ist es deshalb für die Patientinnen, Patienten und deren Angehörige von zentraler Bedeutung zu verstehen, welche Ziele in welchen klinischen Situationen mit einer Intensivbehandlung realistisch erreicht werden können.
Das Recht auf Selbstbestimmung spielt dabei auch im Falle der Urteilsunfähigkeit der Patientinnen und Patienten eine entscheidende Rolle. Durch eine vertiefte gesundheitliche Vorausplanung oder eine Patientenverfügung können Menschen im Voraus festlegen, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen einer intensivmedizinischen Intervention zustimmen oder diese ablehnen möchten.

Vision

Unsere Vision ist es, dass Patienten und Angehörige wissen, dass

• sie in dieser kritischen Situation nicht allein sind und bei uns Hilfe und Rat anfordern können.
• wir präzise und verständliche Informationen bereitstellen zu jeder intensivmedizinischen Behandlungsmethode und mögliche Langzeitfolgen der Intensivbehandlung darstellen.
• die somit informierten Betroffenen die notwendige Kompetenz haben, um zweckgerichtete und sachliche Gespräche mit den behandelnden Ärzten/Pflege-Teams zu führen.
• die in den Gesprächen definierte, wohlüberlegte Behandlungsstrategie dem Willen des Erkrankten entspricht.
• wir den Betroffenen auch nach der Spitalentlassung Hilfe anbieten um, in den Alltag zurückzufinden.

Mission

Wir möchten folgende Bereiche gezielt unterstützen:

  • Aufklärung: Wir fördern das Engagement betroffener Patientinnen, Patienten und ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern bei der Vorbereitung und Bewältigung eines Aufenthaltes auf der Intensivstation. Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung sowie die Bereitstellung verständlicher und verlässlicher Informationsmaterialien ermöglichen ein besseres Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen der Intensivmedizin.
  • Stärkung der Gesundheitskompetenz: Wir unterstützen Initiativen, die die Gesundheitskompetenz verbessern. So möchten wir Betroffene – Erwachsene wie Kinder – befähigen, selbstbestimmte und gut informierte Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen.
  • Rehabilitation und Reintegration: Wir erleichtern eine bestmögliche Rückkehr in den Alltag, indem wir Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Zudem fördern wir die Bildung von Selbsthilfegruppen, um den Austausch und die gegenseitige Stärkung zu ermöglichen.
  • Bildung und Forschung: Wir fördern Projekte, die die Kommunikation zwischen Gesundheitsfachkräften und Betroffenen verbessern, sowie Forschungsprojekte, die zur Prävention sowie zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung von möglichen Langzeitfolgen eines Aufenthaltes auf der Intensivstation beitragen.

Leitbild

Die Schweizerische Stiftung Intensivmedizin setzt sich dafür ein, dass

  • die breite Öffentlichkeit Sinn und Zweck einer intensivmedizinischen Behandlung und deren möglichen Langzeitfolgen versteht.
  • betroffene Patientinnen, Patienten und Angehörige präzise und verständliche Informationen erhalten.
  • sie die notwendige Kompetenz erwerben, um zweckgerichtete und sachliche Gespräche mit den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Pflegeteams zu führen.
  • jede Behandlungsstrategie dem Willen des Erkrankten entspricht.
  • Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen zeit-und fachgerecht rehabilitiert werden, um den Weg in den Alltag zurückzufinden.

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